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   OVG Sachsen-Anhalt, 29.05.2008 - 2 O 76/08   

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https://dejure.org/2008,8547
OVG Sachsen-Anhalt, 29.05.2008 - 2 O 76/08 (https://dejure.org/2008,8547)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 29.05.2008 - 2 O 76/08 (https://dejure.org/2008,8547)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 29. Mai 2008 - 2 O 76/08 (https://dejure.org/2008,8547)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    VwGO § 166; ZPO § 114; AufenthG § 25 Abs. 5; EMRK Art. 8; AufenthG § 104 a Abs. 1 S. 1 Nr. 6; AufenthG § 104 a Abs. 3
    D (A), Prozesskostenhilfe, Erfolgsaussichten, Aufenthaltserlaubnis, Ausreisehindernis, Europäische Menschenrechtskonvention, Privatleben, Integration, Aufenthaltsdauer, Straftat, Sprachkenntnisse, Altfallregelung, Familienangehörige

  • Judicialis

    EMRK Art. 8; ; AufenthG § 25 Abs. 5; ; AufenthG § 104a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EMRK Art. 8; AufenthG § 25 Abs. 5; AufenthG § 104a
    Prozesskostenhilfe für eine Klage auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis auf Grund langjährigen Aufenthalts im Bundesgebiet: Aufenthaltserlaubnis; Aufenthalt, langjähriger; Zumutbarkeit der Ausreise; Verhältnismäßigkeitsgrundsatz; Prozesskostenhilfe; Inländer, ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Prozesskostenhilfe für eine Klage auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis auf Grund langjährigen Aufenthalts im Bundesgebiet

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Allgemeines Abschiebungsverbot aus dem nach Art. 8 Abs. 1 Europäische Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK) gewährleisteten Rechtes auf Achtung des Privatlebens und Familienlebens; Voraussetzungen der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis ...

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Prozesskostenhilfe für eine Klage auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis auf Grund langjährigen Aufenthalts im Bundesgebiet

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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (11)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 17.07.2006 - 2 M 182/06

    Abschiebung trotz langjährigen geduldeten Aufenthalts

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 29.05.2008 - 2 O 76/08
    Ein wesentlicher Gesichtspunkt hierfür ist neben der Dauer des Aufenthalts, ob der Ausländer ein Alter erreicht hat, in dem ihm ein Hineinwachsen in die Lebensumstände des Staats seiner Staatsangehörigkeit in der Regel nicht mehr oder nur unter größten Schwierigkeiten gelingen kann, wobei gerade auch die Kenntnisse der Sprache im Herkunftsland des Betroffenen bzw. dessen sprachliche Integrationsfähigkeit im Heimatland in Betracht zu ziehen sind (vgl. Beschl. d. Senats v. 17.07.2006 - 2 M 182/06 -, Juris, m. w. Nachw.).

    Von entscheidender Bedeutung ist weiter, dass bei Kindern nicht isoliert auf deren Integration in Bezug auf Sprachkenntnisse, Schulbildung und persönlichen Umgang in der Bundesrepublik abgestellt werden kann; vielmehr ist auch in den Blick zu nehmen, in welchem Umfang ihre Familie sich in die Lebensverhältnisse in Deutschland integriert hat (Beschl. d. Senats v. 17.07.2006 - 2 M 182/06 -, Juris, m. w. Nachw.).

    Für die Beurteilung der Verwurzelung in Deutschland kommt es wesentlich auch darauf an, inwieweit die familiären Lebensverhältnisse an das Leben in der Bundesrepublik Deutschland angeglichen sind und welche Verbindungen insoweit noch zum Land der Staatsangehörigkeit bestehen; für eine solche Gesamtbetrachtung spricht nicht nur die Bezugnahme auf das Familienleben als Schutzgut des Art. 8 Abs. 1 EMRK, sondern auch die Tatsache, dass ein Kind bis zu einem gewissen Alter seinen Lebensunterhalt in Deutschland nicht allein sichern könnte, sondern hierfür auf die Unterstützung seiner Eltern angewiesen ist (vgl. zum Ganzen: Beschl. d. Senats v. 17.07.2006 - 2 M 182/06 -, Juris, m. w. Nachw.).

  • BVerwG, 27.06.2006 - 1 C 14.05

    Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen; Aufenthaltsbefugnis;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 29.05.2008 - 2 O 76/08
    Derartige Hindernisse können sich insbesondere aus inlandsbezogenen Abschiebungsverboten ergeben, zu denen u. a. auch diejenigen Verbote zählen, die aus Völkervertragsrecht, etwa aus Art. 8 EMRK, herzuleiten sind (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.06.2006 - 1 C 14.05 -, BVerwGE 126, 192 [197]).

    Derartige Hindernisse können sich insbesondere aus inlandsbezogenen Abschiebungsverboten ergeben, zu denen u. a. auch diejenigen Verbote zählen, die aus Völkervertragsrecht, etwa aus Art. 8 EMRK, herzuleiten sind (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.06.2006 - 1 C 14.05 -, BVerwGE 126, 192 [197]).

  • BVerwG, 04.09.2007 - 1 C 43.06

    Aufenthaltserlaubnis, Sperrwirkung der Ausweisung, Befristung, Ehegattennachzug,

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 29.05.2008 - 2 O 76/08
    Zwar erfasst das auf die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis gerichtete Begehren der Kläger auch die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach dieser Vorschrift (vgl. BVerwG, Urt. v. 04.09.2007 1 C 43.06 -, DVBl 2008, 108).
  • BVerwG, 29.09.1998 - 1 C 8.96

    Ausweisung eines türkischen Arbeitnehmers

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 29.05.2008 - 2 O 76/08
    Eine Verletzung des in Art. 8 Abs. 2 EMRK verankerten Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes kommt indes bei Ausländern in Betracht, die aufgrund ihrer gesamten Entwicklung faktisch zu Inländern geworden sind und denen wegen der Besonderheiten des Falles ein Leben im Staat ihrer Staatsangehörigkeit, zu dem sie keinen Bezug haben, nicht zuzumuten ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 29.09.1998 - 1 C 8.96 -, InfAuslR 1999, 54; vgl. auch EGMR; Entsch. V. 16.06.2005 - 60654/00 - [Sisojeva] -, InfAuslR 2005, 349).
  • EGMR, 16.06.2005 - 60654/00

    SYSSOYEVA ET AUTRES c. LETTONIE

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 29.05.2008 - 2 O 76/08
    Eine Verletzung des in Art. 8 Abs. 2 EMRK verankerten Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes kommt indes bei Ausländern in Betracht, die aufgrund ihrer gesamten Entwicklung faktisch zu Inländern geworden sind und denen wegen der Besonderheiten des Falles ein Leben im Staat ihrer Staatsangehörigkeit, zu dem sie keinen Bezug haben, nicht zuzumuten ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 29.09.1998 - 1 C 8.96 -, InfAuslR 1999, 54; vgl. auch EGMR; Entsch. V. 16.06.2005 - 60654/00 - [Sisojeva] -, InfAuslR 2005, 349).
  • EGMR, 07.10.2004 - 33743/03

    Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) wies die Beschwerden

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 29.05.2008 - 2 O 76/08
    Wie der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) entschieden hat (vgl. Entsch. v. 07.10.2004 - 33743/03 [Dragan] -, NVwZ 2005, 1043; Entsch. v. 16.09.2004 - 11103/03 [Ghiban] -, NVwZ 2005, 1046) folgt aus Art. 8 EMRK grundsätzlich noch kein Recht des Ausländers, in ein bestimmtes Land einzureisen und sich dort aufzuhalten; die Vertragsstaaten haben vielmehr nach allgemein anerkannten völkerrechtlichen Grundsätzen das Recht, über die Einreise, den Aufenthalt und die Abschiebung fremder Staatsangehöriger zu entscheiden.
  • EGMR, 16.09.2004 - 11103/03

    M. C. G. gegen Deutschland

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 29.05.2008 - 2 O 76/08
    Wie der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) entschieden hat (vgl. Entsch. v. 07.10.2004 - 33743/03 [Dragan] -, NVwZ 2005, 1043; Entsch. v. 16.09.2004 - 11103/03 [Ghiban] -, NVwZ 2005, 1046) folgt aus Art. 8 EMRK grundsätzlich noch kein Recht des Ausländers, in ein bestimmtes Land einzureisen und sich dort aufzuhalten; die Vertragsstaaten haben vielmehr nach allgemein anerkannten völkerrechtlichen Grundsätzen das Recht, über die Einreise, den Aufenthalt und die Abschiebung fremder Staatsangehöriger zu entscheiden.
  • OVG Niedersachsen, 07.09.2007 - 8 PA 84/07

    Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis trotz der Möglichkeit einer

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 29.05.2008 - 2 O 76/08
    Ferner ist bei den Erfolgsaussichten der Klage zu prüfen, ob der geltend gemachte Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5 AufenthG nicht auch erfolgreich auf die Altfallregelung gestützt werden kann (vgl. NdsOVG, Beschl. v. 07.09.2007 - 8 PA 84/07 -, Juris).
  • OLG Brandenburg, 05.12.2007 - 9 WF 341/07

    Prozesskostenhilfe: Rückwirkung eines Bewilligungsbeschlusses

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 29.05.2008 - 2 O 76/08
    Dies ist derjenige Zeitpunkt, zu dem das Gericht im Fall einer ordnungsgemäßen Behandlung des Antrags über diesen zu entscheiden hat, also zeitnah nach ordnungsgemäßer Antragstellung (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 05.12.2007 - 9 WF 341/07 -, Juris), die hier am 27.03.2007 erfolgte.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 25.05.2007 - 2 L 28/07

    Prozesskostenhilfe für das Verfahren zweiter Instanz bei Antrag auf Zulassung der

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 29.05.2008 - 2 O 76/08
    Für die Beurteilung der Erfolgsaussichten der Klage ist grundsätzlich auf den Zeitpunkt der Bewilligungsreife abzustellen (vgl. Beschlüsse d. Senats v. 25.05.2007 - 2 L 28/07 - u. v. 13.10.2004 - 2 O 437/04).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 14.01.2004 - 2 O 7/04

    Erforderlichkeit einer Ausstattung der Erschließungsanlage liegt in der Regel im

  • OVG Sachsen-Anhalt, 21.11.2008 - 2 M 218/08

    Zum Abschiebungsschutz für "faktische Inländer"

    Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschlüsse v. 17.07.2006 - 2 M 182/06 -, Juris, u. v. 29.08.2008 - 2 O 76/08 -, Juris, jew. m. w. Nachw.) ist ein wesentlicher Gesichtspunkt für die Eigenschaft als "faktischer Inländer" neben der Dauer des Aufenthalts im Bundesgebiet, ob der Ausländer ein Alter erreicht hat, in dem ihm ein Hineinwachsen in die Lebensumstände des Staats seiner Staatsangehörigkeit in der Regel nicht mehr oder nur unter größten Schwierigkeiten gelingen kann, wobei gerade auch die Kenntnisse der Sprache im Herkunftsland des Betroffenen bzw. dessen sprachliche Integrationsfähigkeit im Heimatland in Betracht zu ziehen sind.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 07.01.2010 - 2 O 222/09

    Prozesskostenhilfe für Klage gegen Behörde, die den angefochtenen Verwaltungsakt

    Für die Beurteilung der Erfolgsaussichten einer Klage ist grundsätzlich auf den Zeitpunkt der Bewilligungsreife abzustellen; dies ist derjenige Zeitpunkt, zu dem das Gericht im Fall einer ordnungsgemäßen Behandlung des Antrags über diesen zu entscheiden hat, also zeitnah nach ordnungsgemäßer Antragstellung (vgl. Beschl. d. Senats v. 29.05.2008 - 2 O 76/08 - Juris, m. w. Nachw.).
  • OVG Niedersachsen, 14.07.2008 - 8 ME 39/08

    Duldung für angebliche Roma aus dem Kosovo; Aussetzung der Abschiebung zur

    Da die Antragsteller gegen diesen Bescheid Klage erhoben hatten und der geltend gemachte Verpflichtungsanspruch im laufenden verwaltungsgerichtlichen Verfahren (4 A 367/06) zutreffend (vgl. Senatsbeschl. v. 7.9.2007 - 8 PA 84/07 -, juris; OVG Madgeburg, Beschl. v. 29.5.2008 - 2 O 76/08, jeweils m. w. N) auch an Hand der zwischenzeitlich in Kraft getretenen Bleiberechtsregelung sowie der gesetzlichen Altfallregelung geprüft, aber verneint worden ist, bezieht sich hierauf auch die mit der rechtskräftigen Abweisung der Klage am 9. Februar 2008 eingetretene Bestandskraft des Bescheides.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 29.03.2010 - 2 O 8/10

    Prozesskostenhilfe für Verfahren auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach §

    Für die Beurteilung der Erfolgsaussichten einer Klage ist grundsätzlich auf den Zeitpunkt der Bewilligungsreife abzustellen; dies ist derjenige Zeitpunkt, zu dem das Gericht im Fall einer ordnungsgemäßen Behandlung des Antrags über diesen zu entscheiden hat, also zeitnah nach ordnungsgemäßer Antragstellung (vgl. Beschl. d. Senats v. 29.05.2008 - 2 O 76/08 - Juris, m. w. Nachw.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 13.12.2012 - 2 O 128/12

    Rechtsschutzbedürfnis für wiederholten Antrag auf Bewilligung von

    Für die Beurteilung der Erfolgsaussichten einer Klage ist grundsätzlich auf den Zeitpunkt der Bewilligungsreife abzustellen; dies ist derjenige Zeitpunkt, zu dem das Gericht im Fall einer ordnungsgemäßen Behandlung des Antrags über diesen zu entscheiden hat, also zeitnah nach ordnungsgemäßer Antragstellung (vgl. Beschl. d. Senats v. 29.05.2008 - 2 O 76/08 - Juris, m. w. Nachw.).
  • VG Magdeburg, 04.05.2011 - 9 B 112/11

    Ausländerrecht; Rücknahme einer Aufenthaltserlaubnis wegen Täuschung über

    Im Einzelfall lässt sich die Unzumutbarkeit der Ausreise und damit ein Anspruch auf Legalisierung eines langjährigen Aufenthalts eines Ausländers im Bundesgebiet ableiten (vgl. hierzu im Einzelnen: Burr in: GK AufenthG, II - § 25 Rdnr. 143 ff.), wobei nach der Rechtsprechung des OVG Sachsen-Anhalt (vgl. B. v. 17.07.2006 - 2 M 182/06 -, juris, B. v. 29.08.2008 - 2 O 76/08 -, juris, B. v. 21.11.2008 - 2 M 218/08 - sowie B. v. 08.11.2010 - 2 O 148/10 - jeweils.
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